Redispatch 2.0: Lösungen für Verteilnetzbetreiber

Aufgeschoben ist nicht aufgehoben!…

Eigentlich mussten im Zusammenhang mit dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG 2.0) zum 1. Oktober 2021 neue gesetzliche Vorgaben für die Bewirtschaftung von Netzengpässen umgesetzt sein. Im Rahmen des Redispatch 2.0 sollen neue Prozesse den Informations- und Datenaustausch, den Bilanzkreisausgleich sowie die Abrechnung optimieren.

Übergangslösung bis 31. Mai 2022

Angesichts von Verzögerungen bei der Implementierung im Markt hat der BDEW eine branchenweite Übergangslösung für den gesicherten Einstieg in den Redispatch 2.0 veröffentlicht. Die Erarbeitung erfolgte in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur (BNetzA) und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). Diese Übergangslösung stellt ausdrücklich keine vom Gesetz abweichende Vorgabe dar, sondern nur eine vorweggenommene Verständigung über die Ermittlung des bilanziellen Ausgleichs. Die gesetzlichen Anforderungen des Redispatch 2.0 bleiben erhalten.  Ferner bleibt das Ziel eines vollumfänglichen physischen bilanziellen Ausgleichsprozesses gemäß den Zielprozessen zum Redispatch 2.0 zum frühestmöglichen Zeitpunkt von der Übergangslösung unberührt. Spätestens zum 1. März 2022 ist die Betriebsbereitschaft von allen Prozessteilnehmern sicherzustellen. Zu diesem Stichtag startet ein dreimonatiger paralleler Testbetrieb aller Redispatch-2.0-Zielprozesse. Die Branche treibt die Umsetzung der Zielprozesse weiterhin mit aller Kraft voran und berichtet über die Fortschritte regelmäßig an die BNetzA. Die Übergangslösung ist ausdrücklich auf den 31. Mai 2022 befristet. Weiterführende Informationen zu Bilanzkreisbewirtschaftung und Detailprozessen sowie der rechtlichen Einordnung und zeitlichen Begrenzung der Übergangslösung fi nden Sie auf der Internetseite des BDEW in den Dokumenten „BDEW-Übergangslösung RD2.0 – Allgemeine Beschreibung“ und „BDEW-Übergangslösung RD2.0 – Detailprozesse zur Geltendmachung und Auszahlung von Ansprüchen“.

Um was geht es?

Der starke Ausbau von dezentralen Erzeugungsanlagen bei gleichzeitigem Rückbau der konventionellen Kraftwerke hat die Verhältnisse in unserem öffentlichen Stromnetz nachhaltig verändert. Die Eingriffsmöglichkeiten der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) im Rahmen des traditionellen Redispatch sind zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit nicht mehr hinreichend. Im Rahmen des Redispatch 2.0 geht die Verantwortung für die Sicherstellung der Netzstabilität daher auch auf die Verteilnetzbetreiber (VNB) über. Zukünftig sollen nicht nur konventionelle Kraftwerke mit einer Nennleistung ≥10 MW für die Netzstabilisierung herangezogen werden, sondern auch Erneuerbare-Energien-, Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen und Speicher mit ≥100 kW sowie Anlagen ≤100 kW, welche bereits fernsteuerbar sind.

Das Redispatch 2.0 ist insofern ein weiterer Baustein auf dem Weg zum intelligenten Stromnetz und erweitert die Handlungsspielräume der Akteure durch Einbindung der Instanzen, die maßgeblich für Schwankungen/Instabilität im Netz verantwortlich sind. Hierdurch können Eingriffsmaßnahmen sowohl örtlich als auch hinsichtlich ihres Umfangs deutlich präziser gestaltet werden, was Kosten spart.

Transparenz und Steuerbarkeit als zentrale Anforderungen

Die größten Herausforderungen im Zusammenhang mit dieser neuen Verantwortung ergeben sich in den Netzleitstellen der VNB. Hier müssen künftig präzise Prognosen zur Erzeugung sowie dem Redispatch-Vermögen des eigenen Netzes erstellt und mit vor- und nachgelagerten Netzbetreibern und anderen Marktteilnehmern ausgetauscht werden. Die hierfür notwendigen Prozesse und Datenaustauschformate werden derzeit maßgeblich im Projekt „Connect+“ definiert. Verlässliche Prognosen können jedoch nur auf Basis einer hohen Transparenz über die aktuellen Vorgänge im Netz erfolgen. Daher müssen sogenannten Echtzeitdaten, wie beispielsweise die eingespeiste Wirkleistung von EE-Anlagen, erfasst werden.

Der fernwirktechnische Teil der Lösung

Moderne EE-Anlagen folgen den technischen Anschlussbedingungen (TAB) der VNB und werden mit Fernwirktechnik ausgestattet. Diese Anlagen bedürfen keiner Nachrüstung zur Umsetzung der Anforderungen des Redispatch 2.0, da die TAB bereits einen bidirektionalen Informationsaustausch ermöglicht (i.d.R. auch Wirkleistung und Befehlsumsetzung im Sinne des Redispatch). Für Anlagen, welche im Zuge des EEG oder KWK noch nicht mit ausreichend performanter Technik ausgestattet wurden, müssen noch Konzepte zur zuverlässigen Echtzeitdatenkommunikation und Umsetzung von Redispatch-Maßnahmen definiert werden. Beispielsweise können Anlagen, die mit Funkrundsteuertechnik betrieben werden, weder aktiv ihre tatsächlich einspeisende Wirkleistung melden noch den Eingang von Steuerbefehlen quittieren, um eine zuverlässige Umsetzung ergriffener Maßnahmen sicherzustellen. Mit Blick auf die Nutzung einheitlicher Kommunikationstechnologien, Einhaltung hoher Sicherheitsstandards und Flexibilität bzgl. der potenziell weiter steigender Kommunikationsanforderungen erwarten wir, dass auch diese Konzepte auf Fernwirktechnik zurückgreifen. Für eine entsprechende Nachrüstung bietet sich das ultrakompakte Fernwirkgerät m5 als sichere und wirtschaftliche Lösung an.

Redispatch 2.0 Box: Standard nach Maß

Mit unseren Fernwirksystemen lassen sich alle relevanten Anbindungskonzepte realisieren. Für kleinste Applikationen enthält die Box standardmäßig das m5. Es bietet mit seinem maßgeschneiderten Mengengerüst alle fernwirktechnisch notwendigen Grundfunktionen. Insbesondere in Kombination mit dem dazugehörigen LTE-Modem m5-4G lassen sich extrem kompakte und kostengünstige Lösungen finden.

Vorteile der Redispatch 2.0 Box auf einen Blick

  • Kostengünstige Komplettlösung auf Basis des m5
  • LTE- oder 450 MHz-CDMA Modem mit umfangreichen Diagnosemöglichkeiten
  • Maßgeschneidertes Mengengerüst für digitale oder analoge Wirkleistungsvorgabe und Rückmeldung
  • Umfassende IT-Security-Features
  • Steckbare Klemmleisten
  • Einfache Parametrierung
  • Schnelle Inbetriebnahme
  • Extrem platzsparend

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Broschüre Redispatch Box

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